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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Steber-Transfer der Fa. Steber-Tours GmbHI. VERTRAGSUMFANG Die vertraglichen Leistungen der Fa. STEBER-TOURS GmbH beinhalten den termingemäßen und sicheren Transport der vereinbarten Personenzahl mit deren Gepäck zum Zielort. Sonstige Leistungen wie z.B. Einzelfahrt oder Stellung einer bestimmten Fahrzeugart sind gesondert zu vereinbaren und im Rahmen der Buchung anzufragen. §1 Abschluss des Vertrages Der Transportvertrag kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden oder Reisebüros sowie durch eine schriftliche Bestätigung von STEBER-TOURS zustande. Bestätigt STEBER-TOURS die Anmeldung des Kunden nur in abweichender Form so ist diese Bestätigung als neues Angebot zu bewerten. Will der Kunde dieses Angebot nicht annehmen, muss er es innerhalb 10 Tagen ablehnen, da ansonsten das Angebot als angenommen gilt. §2 Vertragsinhalt Die Transportleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der schriftlichen Bestätigung durch STEBER-TOURS. Nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch STEBER-TOURS sind Preisänderungen ausgeschlossen. STEBER-TOURS verpflichtet sich bei Verspätungen der ankommenden Flüge (Fahrten Flughafen-Unterkunft/Hotel) von bis zu 60 Minuten ein Fahrzeug bereitzustellen. Ihr Fahrer erwartet Sie am Ausgang mit einem Schild mit der Aufschrift "STEBER-TOURS ". Mündliche Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung bindend. Inhalt der Leistungen sind insbesondere auch die Vereinbarungen über die Durchführung der gebuchten Transferart und deren genannten Bedingungen. Folgende Standards der Beförderung werden angeboten: Classic: Komfortable Beförderung eventuell mit weiteren Passagieren. Der Fahrgast hat in Ausnahmefällen mit Wartezeiten am Flughafen von max. 45 Minuten sowie der Anfahrt weiterer Hotels zu rechnen. Um die Fahrdauer, insbesondere bei längeren Strecken, auch im Sinne des Fahrgastes zu optimieren, ist ein eventueller Umstieg in eine anderes Fahrzeug auf dem Transfer vom Fahrgast zu akzeptieren. Die Preisangebote verstehen sich jeweils – wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht und vereinbart - als Tarife für einfache Fahrt, pro Person und für die Classic-Beförderung. Weitere Formen des Transfers (Express und exclusiver Einzeltransfer) können gegen Aufpreis vereinbart werden. Express: Beförderung ohne Umstieg. Eventuell sind weitere Passagiere im Fahrzeug. Exclusivshuttle: exclusiver Einzeltransfer. Die Gestaltung des Fahrplanes – insbesondere die Abholzeiten von der Unterkunft – obliegt ausschließlich STEBER-TOURS. Dabei werden u.a. die übliche Fahrzeit, die Checkin-Bestimmungen der Fluggesellschaften sowie evtl. die Bedingungen unseres Kollektivshuttles berücksichtigt. Wetter- und Verkehrsverhältnisse sowie andere Tatbestände können kurzfristig zu Fahrplanänderungen führen. Die bei der Buchung angegebene Ankunftszeit ist mit Buchungsbestätigung verbindlich. Änderungen, Stornierungen sowie größere Verspätungen (ab 60 Minuten) sind STEBER-TOURS umgehend schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen. SMS- und Mailbox-Nachrichten können wir nicht als bindend entgegennehmen. Bei Nichtbeachtung erlischt der Anspruch auf Transport ohne Erstattung des anteiligen Beförderungsgeldes. Die Kunden/Reisebüros sind dazu verpflichtet uns Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch STEBER-TOURS eintreten, umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtanzeige erlischt unsere Pflicht zur Beförderung. Umbuchungen sind als Rücktritt mit anschließender Neubuchung zu behandeln und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch STEBER-TOURS. Ausnahmesituationen, wie Piloten- oder Fluglotsenstreik oder schlechte Witterungsverhältnisse sind von STEBER-TOURS nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Fahrgast akzeptiert werden müssen. Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Besteller oder vom zuständigen Reisebüro angegebenen Abflugszeit. Den Transfer zum Abflug bemisst STEBER-TOURS jeweils mit 1,5 Stunden für CheckIn zuzüglich der geschätzten Fahrtzeit zum Flughafen. Die Abholung der Gäste an der Unterkunft kann sich bis einen Tag vor Abreise noch verändern. Eine von der Bestätigung abweichende Abholzeit wird dann bei der Domiziladresse oder beim Kunden selbst fernmündlich bekannt gegeben. §3 Fahrpreis Der Fahrpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch STEBER-TOURS. Der Fahrpreis ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens aber bei Antritt der Fahrt in voller Höhe zu entrichten. Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten erfragen Sie bitte in unserer Reservierungszentrale. Der Fahrpreis enthält die Beförderung eines Koffers sowie eines Handgepäcks pro Person. Mehr- bzw. Sondergepäck (Golf-Skigepäck, Kleintiere usw.) ist bei Reservierung anzugeben und ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Nicht angemeldetes Gepäck kann unter Umständen nicht transportiert werden. §4 Umbuchung/Rücktritt Beiden Vertragspartner steht jederzeit ein Rücktrittsrecht vom Transportvertrag zu. Der Rücktritt vom Transportvertrag durch den Kunden/Reisebüro ist generell schriftlich bei STEBER-TOURS anzuzeigen. Umbuchungen werden als Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang bei STEBER-TOURS. Es werden folgende Rücktrittspauschalen und Bearbeitungsgebühren erhoben: Kurzfristiges Umbuchen (binnen 3 Tagen vor Reisedatum) 15,--Euro Stornierung bis 10 Tage vor Reiseantritt ohne Gebühr Stornierung bis 3 Tage vor Reiseantritt 15,--Euro Stornierung weniger als 3 Tage vor Reiseantritt 25,--Euro Dem Kunden bleibt vorbehalten STEBER-TOURS nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. §5 Haftung STEBER-TOURS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet STEBER-TOURS dem Kunden im Schadensfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von STEBER-TOURS der Höhe nach auf das dreifache des vertraglich vereinbarten Gesamtfahrpreises. STEBER-TOURS haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhersehbare Verkehrsdichte, Staus oder höherer Gewalt haftet STEBER-TOURS nicht. Der Kunde ist verpflichtet uns Beanstandungen der Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 7 Tagen nach Beendigung der Beförderung, schriftlich mitzuteilen, ansonsten verfallen etwaige Ansprüche. §6 Allgemeine Bestimmung Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mindelheim. |
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