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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGBs

I. VERTRAGSUMFANG
Die vertraglichen Leistungen der Fa. ALLGÄU AIRPORT EXPRESS GmbH beinhalten den sicheren Transport der vereinbarten Personenzahl mit deren Gepäck zum Zielort. Sonstige Leistungen wie z.B. Einzelfahrt oder Stellung einer bestimmten Fahrzeugart sind gesondert zu vereinbaren und im Rahmen der Buchung anzufragen.

§1 Abschluss des Vertrages
Der Transportvertrag kommt nur auf schriftliche Bestätigung zustande. Bestätigt ALLGÄU AIRPORT EXPRESS die Anmeldung des Kunden nur in abweichender Form so ist diese Bestätigung als neues Angebot zu bewerten. Will der Kunde dieses Angebot nicht annehmen, muss er es innerhalb 10 Tagen ablehnen, da ansonsten das Angebot als angenommen gilt.

§2 Vertragsinhalt
Die Transportleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der schriftlichen Bestätigung durch ALLGÄU AIRPORT EXPRESS. Nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch ALLGÄU AIRPORT EXPRESS sind Preisänderungen ausgeschlossen.

Mündliche Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung bindend.
Inhalt der Leistungen sind insbesondere auch die Vereinbarungen über die Durchführung der gebuchten Transferart und deren genannten Bedingungen.

Die Preisangebote verstehen sich jeweils – wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht und vereinbart - als Tarife für die einfache Fahrt, pro Person.
Weitere Formen des Transfers (Express und exklusiver Einzeltransfer) können gegen Aufpreis vereinbart werden.

Die Gestaltung des Fahrplanes – insbesondere die Abholzeiten von der Unterkunft – obliegt ausschließlich ALLGÄU AIRPORT EXPRESS. Dabei werden u.a. die übliche Fahrzeit, die Checkin-Bestimmungen der Fluggesellschaften sowie evtl. die Bedingungen unseres Kollektivshuttles berücksichtigt. Wetter- und Verkehrsverhältnisse sowie andere Tatbestände können kurzfristig zu Fahrplanänderungen führen.
Die bei der Buchung angegebene Ankunftszeit ist mit Buchungsbestätigung verbindlich.  SMS- und Mailbox-Nachrichten können wir nicht als bindend entgegennehmen. Bei Nichtbeachtung erlischt der Anspruch auf Transport ohne Erstattung des Beförderungsgeldes.

Die Kunden/Reisebüros sind dazu verpflichtet uns Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch ALLGÄU AIRPORT EXPRESS eintreten, umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtanzeige erlischt unsere Pflicht zur Beförderung. Umbuchungen sind als Rücktritt mit anschließender Neubuchung zu behandeln und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ALLGÄU AIRPORT EXPRESS.

Für Ausnahmesituationen, wie Flugverspätungen, Flugumleitungen, Flugstornierungen, Piloten- oder Fluglotsenstreiks sowie schlechte Witterungsverhältnisse haftet der Allgäu Airport Express nicht. Den Transfer zum Abflug bemisst Allgäu Airport Express  jeweils mit 1,5 Stunden für Check-in zuzüglich der geschätzten Fahrtzeit zum Flughafen. Bei Privat-Transfers kann sich die Abholung der Gäste an der Unterkunft bis einen Tag vor Abreise noch verändern. Eine von der Bestätigung abweichende Abholzeit wird dann bei der Domiziladresse oder beim Kunden selbst fernmündlich bekannt gegeben.

§3 Fahrpreis
Der Fahrpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch ALLGÄU AIRPORT EXPRESS.

Der Fahrpreis ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens aber vor Antritt der Fahrt in voller Höhe zu entrichten.

Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten erfragen Sie bitte in unserer Reservierungszentrale.

Der Fahrpreis enthält die Beförderung eines Koffers sowie eines Handgepäcks pro Person. Mehr- bzw. Sondergepäck (Golf-Skigepäck, Kleintiere usw.) ist bei Reservierung anzugeben und ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Nicht angemeldetes Gepäck kann unter Umständen nicht transportiert werden.

§4 Umbuchung/Rücktritt
Beiden Vertragspartnern steht jederzeit ein Rücktrittsrecht vom Transportvertrag zu. Der Rücktritt vom Transportvertrag durch den Kunden/Reisebüro ist generell schriftlich bei ALLGÄU AIRPORT EXPRESS anzuzeigen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang bei ALLGÄU AIRPORT EXPRESS Es werden folgende Rücktrittspauschalen und Bearbeitungsgebühren erhoben:

Umbuchung bis 24 Stunden vor Reiseantritt ohne Gebühr. ( Keine Umbuchung weniger als 24 Stunden vor Reiseantritt möglich.)  Es ist maximal eine kostenfreie Umbuchung per Ticket möglich. 
Rabattierte Tickets mit einem Warenwert unter 10 € pro Person sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Stornierung bis 24 Stunden vor Reiseantritt 10,--Euro / Ticket
Stornierung weniger als 24 Stunden vor Reiseantritt 15,--Euro / Ticket
Stornierung innerhalb 12 Stunden vor Reiseantritt ist nicht mehr möglich.
Tickets mit einem Warenwert von 17 € und weniger pro Person werden aufgrund der dadurch entstehenden hohen Verwaltungskosten nicht erstattet.

Eine Teil-Erstattung bzw. Teil-Umbuchung eines Tickets ist nicht möglich. Erstattungsanfragen, die nach dem Reisetermin ankommen, werden nicht berücksichtigt.

§5 Haftung
ALLGÄU AIRPORT EXPRESS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet ALLGÄU AIRPORT EXPRESS gegenüber dem Kunden im Schadensfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von ALLGÄU AIRPORT EXPRESS maximal auf das Dreifache des vertraglich vereinbarten Gesamtfahrpreises.

ALLGÄU AIRPORT EXPRESS haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhersehbare Verkehrsdichte, Flugverspätungen, Flugumleitungen,  Flugstornierungen, Verzögerungen verursacht durch CORONA Tests, verpasste Anschlussverbindungen (Flug, Bahn oder Bus), Fluglotsenstreiks, Staus oder höherer Gewalt haftet ALLGÄU AIRPORT EXPRESS nicht.

Die Abfahrtszeiten ab dem Flughafen Memmingen können sich kurzfristig ändern.   Für eventuell hierdurch verpasste Anschlussverbindungen übernimmt der Allgäu Airport Express keine Haftung.

Der Kunde ist verpflichtet uns Beanstandungen der Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Beendigung der Beförderung, schriftlich mitzuteilen, ansonsten verfallen etwaige Ansprüche.

§6 Allgemeine Bestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Memmingen.