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Tarif- und Beförderungs­bestimmungen

Allgäu-Airport-Express

Die nachfolgenden Tarifbestimmungen gelten für die Buslinien des „Allgäu-Airport-Express“ von München zum Allgäu Airport Memmingen, durchgeführt von der Allgäu-Airport-Express GmbH, Frühlingstr. 2, 87719 Mindelheim (im Folgenden Allgäu-Airport-Express) bzw. durch deren Vertragspartner.

1 Fahrscheine
Es werden nur Einzelfahrscheine, jeweils gültig für die auf dem Fahrschein angegebene Fahrt verkauft. Jeder gültige Fahrschein berechtigt zum Belegen eines Sitzplatzes auf der gebuchten Fahrt. Fahrscheine im Vorverkauf werden namentlich ausgestellt und sind nicht übertragbar.

1.1 Erwerb der Fahrscheine
Fahrscheine können an der Haltestelle beim Busfahrer und über das Internet im Vorverkauf gelöst werden. Darüber hinaus können Fahrscheine bei Wiederverkäufern über deren Vertriebswege erworben werden.

Bei der Buchung über das Internet kommen folgende Sicherheitssysteme zur Anwendung: PCI-Zertifizierung, verified by Visa, Mastercard Secure Code.

Mit Abschluss der Buchung per Kreditkarte / PayPal wird Ihr Konto sofort belastet. Auf Ihrer gültigen Kreditkarte darf es kein minimales oder maximimales Limit geben. Es werden nur VISA oder MasterCard akzeptiert, keine PRE-Paid oder EC-Karten.

1.2 Behandlung der Fahrscheine
Bei Betreten des Busses ist der Fahrschein dem Fahrer zur Prüfung vorzuzeigen. Dabei hat sich der Fahrgast auf geeignete Weise zu legitimieren. Fahrausweise müssen bis zur Beendigung der Fahrt zur Prüfung vorgezeigt werden können. Sie sind so aufzubewahren, dass jederzeit eine Prüfung durch das Personal von Allgäu-Airport-Express möglich ist.

1.3 Erhöhtes Beförderungsentgelt
Der Fahrgast, der bei der Fahrausweisprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, ist verpflichtet, ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Regelfahrpreises, aber mindestens 40,00 € zu bezahlen. Darüber hinaus ist der Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis verpflichtet, seine Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen.

Kann der Fahrgast auf geeignete Weise nachweisen, dass er im Besitz eines gültigen Fahrscheines war und dieser nicht von einer anderen Person genutzt werden konnte, kann auf die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes verzichtet werden.

1.4 Rückerstattung/Umbuchung/Stornierung von Fahrscheinen
Umbuchungen können bis zu 24 Stunden vor Reiseantritt ohne Gebühr vorgenommen werden (keine Umbuchungen möglich bei weniger als 24 Stunden vor Reiseantritt). Der Reisepreis der neuen Fahrt darf allerdings den Wert des ursprünglich gebuchten Tickets zum Zeitpunkt der Umbuchung nicht überschreiten. Ein eventueller Differenzbetrag zu ursprünglich höher bezahlten Tickets wird nicht zurückerstattet.

Stornierungen können bis zu 24 Stunden vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von 10,00 € vorgenommen werden. Bei Stornierung von weniger als 24 Stunden vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von 15,00 €. Stornierungen innerhalb 12 Stunden vor Reiseantritt sind leider nicht möglich.
Tickets unter einem Warenwert von 17,00 € pro Person werden nicht zurückerstattet.

Eine Rückerstattung bzw. Umbuchung eines Tickets findet nur im Falle einer rechtzeitigen Meldung bei Allgäu-Airport-Express statt. Rückerstattungsanfragen, die nach dem Reisetermin eingehen, werden nicht berücksichtigt.

1.5 Rückgabe und Erstattung von Fahrscheinen
Eine Erstattung oder Rückgabe der Fahrscheine ist nicht möglich.

2 Zahlungsmittel
Fahrscheine beim Busfahrer können in EURO bezahlt werden. Das Fahrpersonal nimmt Geldbeträge bis zu 50,00 € zum Wechseln an. Je nach Verfügbarkeit können auch bargeldlose Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Die Bezahlung bei Verkauf über das Internet erfolgt per Kreditkarte (VISA oder MasterCard) oder PayPal.
Wiederverkäufer können eigene Zahlungswege bestimmen.

3 Fahrpreise
Die Fahrpreise im Barverkauf richten sich nach den auf der Webseite des Allgäu-Airport-Express veröffentlichten aktuellen Preisen.

4 Beförderung von Kindern und Kleinkindern
Kinder von 0 - 2 Jahre fahren kostenfrei mt. Kinder ab dem 3. Lebensjahr  bis  12 Jahre benötigen ein Kinderticket. Kleinkinder ohne Ticket haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz.

5 Gepäck
Jeder Fahrgast kann unentgeltlich ein Stück Handgepäck im Fahrgastraum sowie einen Koffer im Kofferraum mitnehmen. Sofern Platz vorhanden ist, können weitere Gepäckstücke im Kofferraum mitgenommen werden. Hierzu ist beim Busfahrer ein Gepäckschein zu lösen. Der Preis richtet sich nach der Preistabelle für Sperrgepäck.

5.1 Beschaffenheit des Gepäcks
Das Handgepäck darf das Format von maximal 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Das Handgepäck muß sicher in der Gepäckablage über den Sitzplätzen oder unter dem Sitz vertaut werden.

Das gesamte Gepäck muss angemessen verpackt sein, beispielsweise in Koffern, Säcken oder anderen angemessenen Behältern welche einer normalen und transportüblichen Beanspruchung ausgesetzt werden können. Insbesondere zerbrechliche Gegenstände müssen für den Transport ordnungsgemäß verpackt sein. Allgäu-Airport-Express haftet nicht für Schäden an zerbrechlichen Gegenständen. Jedes Gepäckstück, das im Kofferraum befördert werden soll, muss zur Identifizierung außen mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Reisenden versehen sein.

Sperrgepäck wie z.B. Fahrrad, Ski, Golf Clubs usw. muss im Voraus angemeldet und extra bezahlt werden. Das Sperrgepäck wird im Gepäckraum/Kofferraum transportiert.
Der Transport eines Sperrgepäcks ohne Anmeldung darf von dem Busfahrer abgelehnt werden.

5.2 Kinderwagen, Fahrräder, Sperrgepäck
Kinderwagen gelten als Gepäckstück und unterliegen o.g. Regelungen.
Die Mitnahme von Fahrrädern liegt im Ermessen von Allgäu-Airport-Express. Rechtzeitig vor Fahrtantritt ist dazu Einvernehmen mit Allgäu-Airport-Express herzustellen.

5.3 Tiere
Kleintiere, die sich in Behältern befinden, gelten als Gepäckstück und unterliegen den o.g. Regelungen. Die Mitnahme größerer Tiere, die nicht in einem geeigneten Behälter befördert werden, ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Blindenführerhunde und Hunde von Fahrgästen, denen die unentgeltliche Mitnahme eines Hundes besonders gestattet ist. Der Fahrgast bleibt für sein Tier verantwortlich und bleibt dessen Gewahrsamsinhaber.

5.4 Gefährliches und unangebrachtes Gepäck
Das Gepäck darf in keinem Falle Gegenstände beinhalten, welche den Reisebus, die anderen Passagiere oder das Personal des Transportunternehmers Gefahren irgendeiner Natur aussetzen könnten. Auch darf das Gepäck die anderen Passagiere nicht durch sein Aussehen, seinen Geruch oder seine Ausmaße stören.

5.5 Einsichtsrecht
Aus Sicherheitsgründen ist es Allgäu-Airport-Express gestattet, das Gepäck des Fahrgastes zu durchsuchen. Im Falle einer Verweigerung des Fahrgastes ist Allgäu-Airport-Express berechtigt, den Transport des Gepäcks zu verweigern.

5.6 Verweigerungsrecht
Allgäu-Airport-Express ist berechtigt jedes Gepäck zu verweigern, welches den o.g. Bedingungen nicht entspricht. Sollte der Fahrgast aufgrund dieser Verweigerung sich dazu entschließen, die Reise nicht anzutreten, so kann Allgäu-Airport-Express dafür nicht haftbar gemacht werden. Der gesamte Reisepreis bleibt geschuldet.

5.7 Verlorenes oder zurückgelassenes Gepäck, Fundsachen
Zurück gelassenes Gepäck oder andere Fundsachen werden von Allgäu-Airport-Express am Firmensitz für einen Monat aufbewahrt. Sie können dort vom Fahrgast abgeholt werden. Eine Zusendung oder Verbringung mit dem Bus zur Abholung unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Fahrgast und Allgäu-Airport-Express. Allgäu-Airport-Express wird dafür einen angemessenen Aufwand in Rechnung stellen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann Allgäu-Airport-Express die Gegenstände nach Belieben verwenden oder veräußern.

Allgäu-Airport-Express versucht, sich mit dem Fahrgast in Verbindung zu setzen, um ihn über den zurückgelassenen Gegenstand in Kenntnis zu setzen. Sollte das Gepäckstück nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung tragen, ist Allgäu-Airport-Express nicht zu weiteren Nachforschungen verpflichtet. Die Verwahrung von Gegenständen kann mit 2,00 € je begonnenem Tag berechnet werden. Sollte ein Fahrgast einen Gegenstand zurückverlangen, hat er sein Recht an dem Gegenstand auf geeignete Weise nachzuweisen.

5.8 Prüfungspflicht
Der Fahrgast verpflichtet sich, vor Abfahrt zu überprüfen, dass sein Gepäck ordnungsgemäß verstaut worden ist. Bei Ankunft am Reiseziel verpflichtet sich der Fahrgast, sein Gepäck umgehend wieder an sich zu nehmen. Weiterhin verpflichtet sich der Fahrgast, kurzfristige Änderungen im Fahrplan über das Internet zu prüfen. Änderungen im Fahrplan können sich bis zu 24 Stunden vor Abfahrt ergeben.

5.9 Haftung
Allgäu-Airport-Express ist nicht haftbar für den Diebstahl, den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks, welches der Fahrgast mit sich an Bord genommen hat. Der Fahrgast verpflichtet sich, über sein Handgepäck zu wachen.

Bezüglich des im Laderaum transportierten Gepäcks haftet Allgäu-Airport-Express nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Allgäu-Airport-Express beträgt maximal den 3-fachen Wert des Ticketpreises.

6 Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen bis hin zu Fahrtausfällen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder –unterbrechungen sind durch Allgäu-Airport-Express nicht gänzlich auszuschließen. Insbesondere das Erreichen bestimmter Abflüge oder Anschlüsse kann nicht garantiert werden. Insofern begründen sich aus Fahrplanabweichungen und Fahrtausfällen keinerlei Ersatzansprüche über den Preis der Fahrkarte hinaus. Allgäu-Airport-Express versucht, die Fahrzeugkapazität der Nachfrage jederzeit anzupassen. Sollte in Einzelfällen die Kapazität des eingesetzten Fahrzeugs nicht ausreichen, besteht keine Beförderungspflicht für Fahrgäste ohne Vorbuchung.